"Ambulant vor stationär" – so weit wie möglich
Sozialpolitische Forderungen der AWO in Bayern zur Verbesserung und Weiterentwicklung der ambulanten Pflege und Versorgung
- Eine leistungsgerechte Vergütung für qualitätsgesicherte Kranken- und Pflege-versicherungsleistungen muss erreicht werden, um die Pflege und Versorgung der Patienten im ambulanten Bereich weiterhin zu gewährleisten und für die Mitarbeiterinnen in der ambulanten Pflege ausreichend gute Arbeitsbedingungen zu schaffen.
- Die Investitionskostenförderung für Pflegeversicherungsleistungen muss wieder ohne Haushaltsvorbehalt der Kommunen geleistet werden.
- Die bisherige bayerische Gebührensystematik für häusliche Krankenpflege (Aufsplittung in viele differenzierte Einzelleistungen) muss weiterentwickelt, neu gefasst werden – ein anderes Finanzierungssystem mit weniger bürokratischem Verwaltungsaufwand ist nötig.
- Der Pflegebedürftigkeitsbegriff muss in Zukunft so gestaltet werden, dass der individuelle Pflege- und Versorgungsbedarf bei der Leistungsgewährung berücksichtigt wird, insbesondere z.B. bei demenzerkrankten Menschen.
- Um einen möglichst langen Verbleib älterer Menschen in der eigenen Häuslichkeit und eine Versorgung in Würde zu fördern, müssen im Rahmen der Leistungs-gewährung und der dazugehörigen Finanzierung auch der größere Zeitbedarf vieler älterer Menschen bei der Pflege, die unterschiedlichen Krankheitsbilder (z.B. Demenz), die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung sowie ausreichend Zeit für Beratung und Gespräche mit Patienten und deren Angehörigen berück-sichtigt werden. Ebenso muss der zeitliche Umfang der gesetzlich geforderten Qualitätsvorgaben (z.B. Expertenstandards, Dokumentationsaufwand, Beratung von Angehörigen usw.) in den Vergütungen Niederschlag finden. Der gesetzliche Vorrang der häuslichen Pflege ("Ambulant vor Stationär") muss von Kostenträgern und Politik umgesetzt werden.
- "Hilfe zur Pflege" im Rahmen der Sozialhilfe muss für Bürger, die einen entsprechenden Bedarf haben, zu einem selbstverständlichen Anspruch und leicht zugänglich werden. Ob Pflegebedürftige über genügend finanzielle Mittel verfügen bzw. die Fähigkeit haben, gesetzliche Ansprüche durchzusetzen, darf nicht darüber entscheiden, ob sie die notwendigen Hilfen erhalten.
- Illegale Pflege darf nicht geduldet, geschweige denn durch Änderung von Vorschriften legalisiert werden. Zur Erbringung von Grundpflegeleistungen ist eine bestimmte Qualifikation erforderlich. Haushaltshilfen – häufig aus Osteuropa – dürfen nicht für die Pflege ausgebeutet werden.